Roma-Baby o parunipe na use muklo ulo
Duj masekenca i tikni Maria Francesca upro jefka muli. O
biro andar Champlan lake o ande hanipe na use mukla. Akan leske rasismus angle
tschidim ol - kaj i tikni tschaj jek Romni sina.
Jek rechti biro andi Francija jeka Romana tschajake
boschitschon ande pri gemajndi o parunipe na use mukla. O schtotiskero schero
andar Champlan upri rik Parisjatar, Christian Leclerc, o phutschajipe nisaj pal
phenipeha tel phentscha, phentscha o beschtoteri Leclerc la AFPake.
O biro nikaske valaso iste use phenel, ham o na use mukipe
jeke parunipeske na butvar del. phenel o beschtoteri. Jek Romengeri
organisacija le Leclerciske rasismus taj sigmatisirung angle tschidija.
Roma-Baby die Beerdigung verweigert
Mit zwei Monaten starb die kleine Maria Francesca am
plötzlichen Kindstod. Der Bürgermeister von Champlan verweigerte ihr ein Grab.
Jetzt wird ihm Rassismus vorgeworfen - weil das Baby eine Romni war.
KEYSTONE
Ein rechtsgerichteter Bürgermeister in Frankreich hat einem
zu Weihnachten verstorbenen Roma-Baby die Beerdigung in seiner Gemeinde
verweigert. Das Stadtoberhaupt von Champlan am Rand von Paris, Christian
Leclerc, habe die Anfrage ohne Begründung abgelehnt, sagte der zuständige
Bestatter am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Leclerc ist parteilos, ordnet
sich aber der politischen Rechten zu.
Der Bürgermeister müsse sich nicht erklären, doch sei die
Verweigerung einer Beerdigung „sehr selten“, sagte der Bestatter. Ein örtlicher
Verein zur Unterstützung der Roma warf Leclerc „Rassismus, Fremdenfeindlichkeit
und Stigmatisierung“ vor.
Das am 14. Oktober geborene Mädchen Maria Francesca war in
der Nacht zum 26. Dezember am plötzlichen Kindstod gestorben, wie der Präsident
des Vereins mitteilte. Demnach starb das Kleinkind in einem Krankenhaus der an
Champlan angrenzenden Gemeinde Corbeil-Essonnes. Die Familie stellte daraufhin
in Champlan, wo sie mit anderen Roma in einem Camp wohnte, den Antrag, ihr Kind
dort begraben zu dürfen. Angesichts der Weigerung des Bürgermeisters bot die
nahe gelegene Gemeinde Wissous der Familie schließlich an, das Baby dort zu
begraben.
„Einfach aus Menschlichkeit konnte die Situation so nicht
bleiben“, sagte der Bürgermeister von Wissous, Richard Trinquier. „Es gibt
keinen Grund, einer Mutter, die neun Monate ein Kind getragen hat und es nach
zweieinhalb Monaten verliert, weiteren Schmerz zu bereiten.“ In Frankreich
können Menschen an ihrem Wohnort, an ihrem Sterbeort oder in einer Gemeinde
begraben werden, wo die Familie eine Begräbnisstätte hat. In jedem Fall müssen
die Angehörigen beim jeweiligen Bürgermeister um Erlaubnis bitten.
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